Ausbildung 2010
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen !

Die bevorstehende RAO-Novelle wird für Konzipientinnen und Konzipienten weitreichende Neuerungen bringen. Die Einbindung in das Standesgeschehen und die Miteinbeziehung in die anwaltlichen Versorgungseinrichtungen sind nur ein Teil dieser Neuerungen. Die Beseitigung der inhaltlichen Vorgaben im Zusammenhang mit den Mediationshalbtagen war ein lange gehegter Wunsch vieler Konzipientinnen und Konzipienten. Die neue Freiheit sollte verantwortungsbewusst gehandhabt werden. Die Softskills bedürfen gleichermaßen der Schulung wie anwaltliche Spezialgebiete oder die Kernbereiche der anwaltlichen Berufstätigkeit. Die Vermittlung grundlegender Kenntnisse über Mediation sowie andere Arten der außergerichtlichen Streitbeilegung bleibt Aufgabe der Anwaltsakademie.

Der Gesetzgeber hat die Erlangung der Berufsberechtigung mit gutem Grund auf drei Säulen verankert: Prüfung, Praxis, Ausbildungsseminare. Die Prüfer bzw. Prüfungsschwerpunkte kann man sich nicht aussuchen, ebenso wenig die Anforderungen, die die Praxis an einen heranträgt. Beim Seminarangebot der Anwaltsakademie besteht hingegen volle Wahlfreiheit. Wie überall ist auch hier aber Ausgewogenheit besser als Einseitigkeit. Auch wenn viele Rechtsanwaltsanwärter zunehmend – aber freilich oft zu früh – zu Spezialisten ausgebildet werden, sollten sie von der Wahlfreiheit beim Ausbildungsangebot der Anwaltsakademie Gebrauch machen.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Univ.-Prof. Dr. Michael Enzinger
Präsident der Anwaltlichen Vereinigung für Aus- und Fortbildung
Wien, im November 2009

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